Liebe Judoka, liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Corona Situation werden wir die Trainingseinheiten der Kinder- und Jugendgruppen weiterhin bis Ende Januar aussetzen.
Zudem dürften wir aufgrund geltender Regelungen auch nur mit einer verminderten Anzahl an Personen auf der Matte sein. Dies würde ein Training mit Voranmeldung erforderlich machen.
Daher beobachten wir die Lage weiter und werden uns rechtzeitig vor Trainingsbeginn wieder bei Euch melden.
Danke für Euer Verständnis.
Eure
Judo Abteilungsleitung
Liebe Judoka,
liebe Eltern,
ein Judo Training ist nur sinnvoll und zielführend mit Körperkontakt möglich. Darüber hinaus sind Maske und Abstand im Sport eher schwierig bis unmöglich einzuhalten. Die aktuell überbordende Corona Situation gebietet jedoch eine Einschränkung vermeidbarer Kontakte - insbesondere von direktem Körperkontakt.
Wir sehen es daher, über die gesetzlichen Regelungen hinaus, als unsere Verantwortung den Einzelnen und die Gemeinschaft zu schützen. Daher möchten wir proaktiv an die Situation herangehen und werden die Kinder- und Jugendtrainings am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag (Altersklassen U8, U11/U13, U15/U18) bis Jahresende pausieren. Im neuen Jahr bewerten wir die Lage dann neu.
Danke für Eure Verständnis und Eure Treue.
Wir wünschen Euch, Euren Familien eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im neuen Jahr.
Eure
Judo Abteilungsleitung
Liebe Judoka,
liebe Eltern,
die Ereignisse überschlagen sich:
Die gestern noch geltende 2G Regel für Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, wurde heute aufgehoben und durch eine Übergangsregelung bis 31.12.2021 ersetzt.
BLSV Präsident Jörg Ammon:
„Für die Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, die noch nicht oder bis jetzt nur einfach geimpft worden sind, hat die Bayerische Staatsregierung in der Ministerratssitzung auf Nachdruck des BLSV am 9. November eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres beschlossen. Diese gilt ab dem 11. November.“
Heißt also:
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, können bis einschl. 31.12.2021 durch diese Schultestung auch bei 2G weiterhin noch zugelassen werden.
Die Trainingseinheiten der Kinder und Jugendlichen finden daher im gewohnten Rahmen statt.
Bitte beachtet darüber hinaus, die in Innenräumen geltende FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung).
Eure
Judotrainer
Liebe Judoka,
liebe Eltern,
wir starten das Judo Training nach den Sommerferien wie nachstehend:
Anfänger U9:
ab Donnerstag, 16.9. von 16.15 bis 17.15 Uhr
U11/U13:
ab Dienstag, 21.9. und Donnerstag, 23.9. jeweils von 17.30 bis 19 Uhr
U15/U18:
ab Mittwoch, 15.9. und Freitag, 17.9. jeweils von 18 bis 19.30 Uhr
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und eine Wiedersehen mit Euch.
Hinweis:
Von der im 3G-Grundsatz geltenden "Testpflicht" sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen ausgenommen. Auch noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Testpflicht befreit.
Eure
Judotrainer
Weitere Beiträge …
Seite 10 von 23