Corona Ampel Stufe Rot / Kinder- und Jugendtraining
Liebe Judoka,
liebe Eltern,
die Ereignisse überschlagen sich:
Die gestern noch geltende 2G Regel für Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, wurde heute aufgehoben und durch eine Übergangsregelung bis 31.12.2021 ersetzt.
BLSV Präsident Jörg Ammon:
„Für die Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, die noch nicht oder bis jetzt nur einfach geimpft worden sind, hat die Bayerische Staatsregierung in der Ministerratssitzung auf Nachdruck des BLSV am 9. November eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres beschlossen. Diese gilt ab dem 11. November.“
Heißt also:
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, können bis einschl. 31.12.2021 durch diese Schultestung auch bei 2G weiterhin noch zugelassen werden.
Die Trainingseinheiten der Kinder und Jugendlichen finden daher im gewohnten Rahmen statt.
Bitte beachtet darüber hinaus, die in Innenräumen geltende FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung).
Eure
Judotrainer